Betriebsrenten­stärkungsgesetz soll die Verbreitung der Betriebs­renten weiter erhöhen

Presse

Von KlinikRente — 08.03.2017

Betriebsrenten­stärkungsgesetz soll die Verbreitung der Betriebs­renten weiter erhöhen

Inzwischen weiß es jeder: Die staatliche Rente reicht nicht. Deshalb ist zusätzliche Altersversorgung unumgänglich – allerdings noch nicht genügend verbreitet. Um das zu ändern, hat die Ministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ auf den Weg gebracht. Geplant ist die Verabschiedung vor der Sommerpause und das Inkrafttreten zum 01.01.2018.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist auch in Zeiten der Nullzinspolitik höchst rentabel. Denn im Gegensatz zu einer privaten Vorsorge profitieren die Beschäftigten dabei von drei Renditequellen: 1. von der Verzinsung, 2. von der Förderung durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit und 3. von den Arbeitgeberzuschüssen. Weitere Vorteile der bAV sind die niedrigen Kosten und die besseren Informationsmöglichkeiten für Beschäftigte.

Vor diesem Hintergrund setzt der Gesetzgeber künftig noch stärker auf die attraktiven Betriebsrenten, für die er neue Förderungs- und Gestaltungsmöglichkeiten einführen will. Bisher hemmende Faktoren wie die Anrechnung auf die Grundsicherung sollen gleichzeitig entschärft werden. Ein besonderer Förderfokus liegt auf den sogenannten „Geringverdienern“: Die Einkommensgrenze für diese Gruppe wird derzeit noch diskutiert.

Allerdings ist auch klar, dass sich die Komplexität der betrieblichen Altersversorgung unter den neuen Bedingungen nicht verringern wird: Viele Fachleute befürchten sogar das Gegenteil! Deshalb ist für KlinikRente in Vorbereitung auf künftige Änderungen vor allem eine einfache Verwaltung wichtig. Vor diesem Hintergrund arbeitet das Versorgungwerk gemeinsam mit den Trägern intensiv an der Digitalisierung von Melde- und Änderungsprozessen.

Informieren Sie sich schon im Vorfeld über die Chancen und Risiken dieser neuen Gesetzgebung. Erfahren Sie, wie die Gestaltungsmacht bei Ihnen bleibt und wie die Personalabteilung die zunehmende Komplexität mit den neuen Digitalisierungsangeboten des Versorgungswerkes gut in den Griff bekommt.

Gerne stehen Ihnen die Spezialisten des Versorgungswerkes KlinikRente zur Verfügung, um die neue Gesetzgebung zu einem dreifachen Gewinn für Ihr Unternehmen zu machen:

  1. Steigerung der Arbeitgeberattraktivität durch den Vorteil für die Arbeitnehmer
  2. Zusätzlicher wirtschaftlicher Ertrag durch Einsparungen bei den Lohnnebenkosten
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