Unterstützungskasse als lohnende Alternative
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft sind regelmäßig Mitglied einer kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK). Die große Mehrheit dieser Einrichtungen zahlt 4 % vom steuerpflichtigen Lohn als Vorsorgebeitrag an die KZVK. Dieser Beitrag ist die Zahlung an eine Pensionskasse im Sinne des § 3 Nr. 63 EStG.
Immer mehr kirchliche Einrichtungen bieten den Arbeitnehmern neben der KZVK ein oder mehrere weitere Anbieter für die Entgeltumwandlung. Vor allem bei Arbeitnehmern mit höheren Einkommen können die steuerlichen Möglichkeiten der KZVK teilweise oder ganz ausgeschöpft sein. Wenn diese Mitarbeiter die Möglichkeiten der staatlichen Förderung nutzen wollen, ist es unumgänglich, neben der KZVK auch noch eine Unterstützungskasse (wie z. B. "KlinikRente Plus") anzubieten.