Warum nutzen kirchliche Kranken- und Pflegeeinrichtungen den Branchenstandard KlinikRente?
Jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Das hat weitreichende Konsequenzen: Arbeitnehmer können Entgeltumwandlung nur zusammen mit dem Arbeitgeber realisieren und dieser ist verpflichtet, diesen Prozess zu organisieren. Schätzungen des Bundesministeriums für Arbeit gehen davon aus, dass künftig 3 von 4 Neuverträgen über den Arbeitgeber abgeschlossen werden.
Im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind in dieser Situation zahlreiche Branchenversorgungswerke entstanden:
Neben der größten Branchenlösung MetallRente (die Konsortialpartner der MetallRente sind Allianz, BHW, Hamburg-Mannheimer, R+V, Swiss Life, Victoria, Volksfürsorge und WestLB) sind zahlreiche weitere, wie TextilRente, HoGa-Rente und VDMA-Rente entstanden. Alle zeichnen sich durch Sicherheit, Rentabilität, branchenorientierten Service und hohe Akzeptanz in der Branche aus. Selbst Konzerne, die eigene Versorgungslösungen besitzen, schließen sich solchen Branchenlösungen an. Besonders bei Neueinstellung und Arbeitsplatzwechsel haben Branchenlösungen besondere Vorteile. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen künftig Altersversorgung übertragen können. Nur innerhalb von Branchenlösungen ist das mit geringem Aufwand möglich.
Nachfolgend finden Sie einige Referenzen und Informationen für
evangelische und
katholische Einrichtungen!