Öffentliche (kommunale) Trägerschaft

Branchenstandard als sinnvolle Ergänzung

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in kommunaler Trägerschaft sollen sich lt. Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vom 18. Februar 2003 vorrangig auf die Zusatzversorgungskassen und die Sparkassengruppe konzentrieren. 

Durch landestariflichen Tarifvertrag können aber weitere Anbieter festgelegt werden. In jedem Fall ist es sinnvoll, neben den bereits im Tarifvertrag festgelegten Anbietern, den Arbeitnehmern auch die Teilnahme am Branchenstandard zu ermöglichen. Das ist in vielen Fällen für einzelne Krankenhäuser- aber auch für ganze Bundesländer bereits erfolgt (siehe auch Tarifverträge). Immer mehr kommunale Einrichtungen bieten den Mitarbeitern inzwischen die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung über KlinikRente. 




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