Warum nutzen private Kranken- und Pflegeeinrichtungen den Branchenstandard KlinikRente?
Jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Das hat weitreichende Konsequenzen: Arbeitnehmer können Entgeltumwandlung nur zusammen mit dem Arbeitgeber realisieren und dieser ist verpflichtet, diesen Prozess zu organisieren. Für Neuverträge ab 01.01.2005 besteht darüber hinaus ein Rechtsanspruch auf Portabilität. Das heißt, wenn der Arbeitnehmer eine Vertrag mitbringt, muss der neue Arbeitgeber diesen übernehmen.
Im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind in dieser Situation zahlreiche Branchenversorgungswerke entstanden:
Neben der größten Branchenlösung MetallRente sind zahlreiche weitere, wie TextilRente, HoGa-Rente, VDMA-Rente und KlinikRente entstanden. Alle zeichnen sich durch hohe Sicherheit, einfaches Handling, hohe Rentabilität und branchenorientierten Service aus. Selbst Konzerne, die eigene Versorgungslösungen besitzen, schließen sich solchen Branchenlösungen an.