bAV durch Entgeltumwandlung

Allgemeines
Entgeltumwandlung ist nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 Betriebsrentengesetz definiert als Form der betrieblichen Altersversorgung durch Umwandlung „künftiger Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistung“. Der Arbeitnehmer spart aus dem Bruttoeinkommen und spart Steuern und Sozialabgaben.

Das Prinzip
Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung über einen bestimmten Betrag, der aus dem Bruttoeinkommen umgewandelt werden soll. Dieser Betrag wird vom Brutto einbehalten und in eine Form der betrieblichen Altersversorgung eingezahlt. Die Auszahlung erfolgt, wenn der Mitarbeiter in den Ruhestand geht. Ebenso die Versteuerung (nachgelagerte Besteuerung). Die zu zahlenden Steuern sind im Ruhestand in der Regel deutlich geringer. Durch die Entgeltumwandlung über den Branchenstandard KlinikRente können sich Arbeitnehmer weitere Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterVorteile sichern! Hier auch ein  Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterRechenbeispiel!

Was passiert bei ...?
Selbst bei unvorhergesehenen Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterEreignissen, wie z. B. Arbeitslosigkeit oder Zahlungsschwierigkeiten, gibt es bei der bAV mittels Entgeltumwandlung immer einen Lösungsweg!

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