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Entgeltumwandlung - Information und Hintergrund
Allgemeines
Der Aufbau von Versorgungsvermögen aus dem Bruttoeinkommen ist in der freien Wirtschaft für Führungskräfte eine Selbstverständlichkeit. In Krankenhäusern mit öffentlicher oder kirchlicher Zusatzversorgung war diese so genannte Entgeltumwandlung bis zur Umstellung auf das Punktesystem im Jahr 2002 nicht möglich. Jetzt stehen diese attraktiven Möglichkeiten auch leitenden Ärzten und Führungskräften in Krankenhäusern offen. KlinikRente Plus bietet diesem Personenkreis optimale Rahmenbedingungen zum Aufbau eines zusätzlichen Versorgungsbausteins mit steuerlichen Vorteilen.
Das Prinzip
Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Entgeltumwandlungsvereinbarung über einen bestimmten Betrag, der aus dem Bruttoeinkommen umgewandelt werden soll. Dieser Betrag wird vom Brutto einbehalten und in eine Form der betrieblichen Altersversorgung eingezahlt. Die Auszahlung erfolgt, wenn der Mitarbeiter in den Ruhestand geht. Ebenso die Versteuerung (nachgelagerte Besteuerung). Die Steuerlast ist im Ruhestand in der Regel deutlich geringer (Fragen Sie auch Ihren Steuerberater!).
Im Umfeld von ZVK und VBL
Die Entgeltumwandlung ist prinzipiell auch bei der ZVK möglich. Die Möglichkeiten der Zusatzversorgung sind allerdings beschränkt und werden teilweise oder ganz durch die Arbeitgeber-Beiträge (Pflichtbeitrag ZVK) eingeschränkt. Ein zweiter Durchführungsweg neben der Zusatzversorgung ist sinnvoll, um die Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung zu erweitern und zusätzliche Sicherheit durch Streuung zu erreichen. Dieser Weg ist eine so genannte Unterstützungskasse.
Das Prinzip der Unterstützungskasse
Entgeltumwandlung heißt „Sparen aus dem Bruttoeinkommen“. Es arbeitet also mehr Geld für die Altersvorsorge und Sie profitieren zusätzlich von der nachgelagerten Besteuerung. Für hohe Umwandlungsbeträge werden Unterstützungskassen genutzt. Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterUnterstützungskassen (U-Kassen) sind soziale Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. In diese U-Kassen können durch den Arbeitgeber auch sehr hohe Beträge steuerlich abzugsfähig eingezahlt werden. Eine „rückgedeckte U-Kasse“ sichert das Versorgungsversprechen durch eine Rückdeckungsversicherung 1:1 ab. Bei der Entgeltumwandlung wird die Rückdeckungsversicherung an Sie verpfändet.
Nachfolgend ein finanzieller Vergleich Private Vorsorge zu Entgeltumwandlung mit KlinikRente Plus:


Das Ergebnis: 40 % mehr Rente mit KlinikRente Plus!
„Je höher der persönliche Spitzensteuersatz, desto höher die Rendite“, so die Zeitschrift Finanztest. Kein Wunder, dass immer mehr Führungskräfte 500 €, 1.000 € und mehr monatlich in KlinikRente Plus investieren.
Die Versteuerung erfolgt bei Auszahlung. Sie profitieren zusätzlich von geringeren Steuersätzen, wenn Ihr Einkommen in der nachaktiven Zeit geringer ist als heute und sich hierdurch die Steuerprogression mildert. Im Falle einer Kapitalauszahlung kann die so genannte Fünftelregelung nach § 34 EStG genutzt werden.
Gerne informieren wir Sie über Ihre individuellen Versorgungsmöglichkeiten. Nutzen Sie hierfür bitte unser Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterAngebotsformular. Sie erhalten umgehend eine persönliche Berechnung.
Der Weg zum Ziel:

  • Anforderung einer persönlichen Beispielrechnung.
  • Information an KlinikRente, dass Ihrerseits Interesse an KlinikRente Plus besteht. Evtl. Vorinformation an die Personalabteilung.
  • KlinikRente nimmt mit Personalabteilung / Arbeitgeber Kontakt auf.
  • Wenn der Arbeitgeber zustimmt, erstellt KlinikRente alle notwendigen Unterlagen und stellt diese Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung. 




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