Allgemeines
Bis zum 31.12.2001 galt im öffentlichen und kirchlichen Dienst die Gesamtversorgung. Die Mitarbeiter bekamen eine Altersversorgung in Höhe von 91,75 % des Durchschnittsnettoverdienstes der letzten 5 Jahre. Auch für Führungskräfte und Chefärzte konnte es sinnvoll sein, sich freiwillig an diesem System zu beteiligen.
Zum 01.01.2002 hat sich die Situation durch die Umstellung auf ein sog. Punktesystem verändert. Unabhängig von der Höhe der Einzahlung erhält jeder Arbeitnehmer eine beitragsorientierte Leistungszusage. Einem Gesamtaufwand für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von bis zu 12 % steht eine Leistungsberechnung auf der Basis eines fiktiven Beitrages in der Höhe von 4 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes gegenüber. Eine grundlegende Darstellung der Verhältnisse finden Sie
hier.
Nur für außertarifliche Mitarbeiter besteht die Möglichkeit, dieses Missverhältnis ohne Zahlung eines Gegenwertes zu korrigieren. Sie können aus der Zusatzversorgung abgemeldet werden, ohne dass eine Gegenwertzahlung erhoben wird. Ob es sich lohnt, ist für den Einzelfall zu prüfen. Sie können hierzu unsere
Berechnungsanforderung VBL-/ZVK-Ablösung benutzen!
Für wen lohnt sich ein Ausstieg?
Der Ausstieg lohnt sich,
Wer kann ohne Gegenwertzahlung aussteigen?
Der Ausstieg ohne Gegenwertzahlung ist möglich für:
Ein Beispiel für einen VBL-Ausstieg finden Sie
hier.
Was kann durch den Ausstieg erreicht werden?
Der Weg zum Ziel