ZVK-/VBL-Ablösung

Ausstieg aus VBL oder ZVK - ein Weg, der sich lohnen kann!

Allgemeines

Bis zum 31.12.2001 galt im öffentlichen und kirchlichen Dienst die Gesamtversorgung. Die Mitarbeiter bekamen eine Altersversorgung in Höhe von 91,75 % des Durchschnittsnettoverdienstes der letzten 5 Jahre. Auch für Führungskräfte und Chefärzte konnte es sinnvoll sein, sich freiwillig an diesem System zu beteiligen.

Zum 01.01.2002 hat sich die Situation durch die Umstellung auf ein sog. Punktesystem verändert. Unabhängig von der Höhe der Einzahlung erhält jeder Arbeitnehmer eine beitragsorientierte Leistungszusage. Einem Gesamtaufwand für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von bis zu 12 % steht eine Leistungsberechnung auf der Basis eines fiktiven Beitrages in der Höhe von 4 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes gegenüber. Eine grundlegende Darstellung der Verhältnisse finden Sie Startet den Datei-Downloadhier.

Nur für außertarifliche Mitarbeiter besteht die Möglichkeit, dieses Missverhältnis ohne Zahlung eines Gegenwertes zu korrigieren. Sie können aus der Zusatzversorgung abgemeldet werden, ohne dass eine Gegenwertzahlung erhoben wird. Ob es sich lohnt, ist für den Einzelfall zu prüfen. Sie können hierzu unsere Startet den Datei-DownloadBerechnungsanforderung VBL-/ZVK-Ablösung benutzen!

 

Für wen lohnt sich ein Ausstieg?

Der Ausstieg lohnt sich, 

  • wenn die Diskrepanz zwischen Aufwand und Leistung zu hoch ist;
  • bei umlagefinanzierten Systemen mit hohen Umlagesätzen, wie z. B. VBL-West und vergleichbaren ZVK.

 

Wer kann ohne Gegenwertzahlung aussteigen?

Der Ausstieg ohne Gegenwertzahlung ist möglich für:

  • Organmitglieder (GF, Vorstände u.s.w.);
  • außertarifliche Mitarbeiter (> Vergütungsgruppe 15 TVöD);
  • Fachkräfte mit Individualverträgen, insbesondere Chefärzte.

 

Ein Beispiel für einen VBL-Ausstieg finden Sie Startet den Datei-Downloadhier.

 

Was kann durch den Ausstieg erreicht werden?

  • Eine Verringerung des Aufwandes bei gleicher Leistung.
  • Eine Erhöhung der Leistung bei gleichem Aufwand.
  • Eine Mischvariante aus 1. und 2.
  • Eine langfristige Stabilität der Versorgung.

Der Weg zum Ziel

  • Anforderung einer individuellen Vergleichsrechnung.
  • KlinikRente erstellt eine Vergleichsrechnung und sendet Ihnen diese zu.
  • Sie informieren KlinikRente, dass Ihrerseits Interesse an einer VBL-Ablösung besteht. Evtl. Vorinformation an die Personalabteilung.
  • KlinikRente nimmt mit Personalabteilung / Arbeitgeber Kontakt auf.
  • Wenn der Arbeitgeber zustimmt, erstellt KlinikRente alle notwendigen Unterlagen und stellt diese Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung.

 




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