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Als Auszubildender ist man froh, endlich eigenes Geld zu verdienen. Der Aufbau einer Altersversorgung ist noch kein Thema. Es kann aber zwei gute Gründe geben, es trotzdem zu tun:  



Mit "KlinikRente Start" das Kindergeld retten



Liebe Azubis, liebe Eltern,
als Auszubildender ist man froh, endlich sein eigenes Geld zu verdienen. Doch ist dieser Betrag  zu hoch, fehlt trotzdem etwas in der Kasse: das Kindergeld.
Wer sich deshalb für eine selbst finanzierte Altersvorsorge entscheidet, tut nicht nur etwas für seine eigene Zukunft, sondern kann sich oder seinen Eltern das Kindergeld erhalten.
Wie funktioniert das? Eltern bekommen für das 1. und 2. Kind monatlich 184 Euro Kindergeld, für das 3. Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro. Während Ihrer Ausbildung laufen Kinderfreibetrag und Kindergeld bis zum 25. Geburtstag weiter, allerdings nur, wenn Sie jährlich netto nicht mehr als 8.004 Euro verdienen. Um dem entgegenzuwirken, können Sie mit einem Teil Ihres Geldes über Ihren Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung (bAV) abschließen – denn so können Sie Ihr Einkommen maßgeblich reduzieren! Der steuerlich wirksame Höchstbetrag, der pro Jahr in eine bAV investiert werden kann, liegt bei 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Das sollte reichen, um unterhalb der kritischen 8.004 Euro zu bleiben.

Sie erhalten sich oder Ihren Eltern das Kindergeld. Sie tun frühzeitig etwas für Ihre Altersvorsorge. Sie und Ihr Betrieb zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Gehaltsteil. Leisten Sie nach der Ausbildung Wehr- oder Zivildienst, zahlt Ihr Arbeitgeber die Betriebsrentenbeiträge weiter und kann sich diese dann vom Staat zurückzahlen lassen.

Die Broschüre "KlinikRente Start" können Sie Startet den Datei-Downloadhier downloaden.


159 Euro im Jahr haben auch Sie nicht zu verschenken


Liebe Azubis, 
als Auszubildender denkt man noch nicht an die Altersvorsorge. Dennoch sollten Sie  auch als Auszubildender kein Geld verschenken. In vielen Bereichen bekommt man auch während der Ausbildung Vermögenswirksame Leistungen (VL). Die Höhe ist unterschiedlich und hängt vom konkreten Tarifvertrag oder Ausbildungsvertrag ab. In vielen Fällen sind es 13,30 € im Monat.

Man bekommt dieses Geld aber nicht ausgezahlt, sondern muss es in bestimmte Sparformen fließen lassen. Eine optimale Möglichkeit, dieses Geld „mitzunehmen“, ist die betriebliche Altersversorgung. Sie sparen dann zusätzlich auf den Beitrag auch noch Sozialabgaben.
Zusätzlich kann „KlinikRente Start“ im 2. und 3. Lehrjahr helfen, das Kindergeld zu retten.

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