KlinikRente-Aktuell 01/2008


Vorsorgen - rentabel und sicher!

Immer mehr Krankenhäuser bieten den Ärzten und leitenden Mitarbeitern zusätzliche Möglichkeiten zur betrieblichen Altersversorgung. Hierdurch können auch hohe Beiträge direkt aus dem Bruttoeinkommen gezahlt werden.

Der Vorteil dabei: Nur die spätere Renten- oder Kapitalleistung ist zu versteuern - und das mit Freibeträgen und einem oft deutlich niedrigeren Steuersatz im Ruhestand. Weil die Steuern erst im Ruhestand fällig werden, bleibt das Vorsorgekapital auch ungeschmälert von der künftigen Abgeltungssteuer. Deshalb erreicht »KlinikRente Plus« bis zu 40 % mehr Nettorente als eine privat abgeschlossene Vorsorgeform.

Überdurchschnittliche Renditen bei gleichzeitig hoher Sicherheit passen in der Regel nicht zusammen. Ganz anders jedoch ist das bei der Vorsorge direkt über den Betrieb. Deshalb bieten immer mehr Krankenhäuser ihren Ärzten und leitenden Mitarbeitern zusätzliche Möglichkeiten zur betrieblichen Altersversorgung. Hierdurch können auch hohe Beträge direkt aus dem Bruttoeinkommen eingezahlt werden.

40% mehr Rente - Ein Beispiel! (Klick vergrößern!)

Dass die Renditechancen mit dem Risiko korrelieren, ist eine Binsenweisheit. Viele Anleger haben das in den letzten Jahren leidvoll erfahren. Ob »Ostimmobilien« oder Aktien am neuen Markt, immer wurden überdurchschnittliche Erwartungen drastisch korrigiert. Und jetzt geht die Angst wieder um. Wem soll man noch trauen? Und dann kommt ab 2009 noch die Abgeltungssteuer dazu. Schon kommen wieder Finanzstrategen mit »tollen« Ideen: Mit dem Geld ins Ausland, über einen Versicherungsmantel in Liechtensteiner Fonds, ein Bankkonto in der Schweiz oder vor dem 1.1.2009 noch schnell in Aktienfonds. Aber lassen sich so wirklich solide Vorsorgeziele erreichen? Oder bringen die ersten Anzeichen des nächsten Crashs schlaflose Nächte. Schaut man genauer hin, sind Führungskräfte in der Wirtschaft von solchen Themen offensichtlich weniger betroffen. Unternehmen und ihre Führungskräfte vermeiden gemeinsam hohe Steuerzahlungen durch betriebliche Altersversorgung.

Die Vorsorge über den Arbeitsvertrag regeln
 Schon beim Abschluss des Arbeitsvertrages vereinbaren die leitenden Mitarbeiter in der Industrie, bei Banken oder bei Versicherungen, dass ein beträchtlicher Teil der Vergütung steuerfrei in die Altersversorgung fließt. Dort werden die Gelder sicher und rentabel angelegt. Das Gute dabei, die Versorgungseinrichtungen für die betriebliche Altersversorgung sind steuerbefreit und auch von der neuen Abgeltungssteuer nicht betroffen. Versteuert wird erst im Alter bei Zufluss. Und dann regelmäßig mit günstigerem persönlichen Steuersatz.

Da stellt sich die Frage: Geht das auch im Krankenhaus?
Ja, das geht auch im Krankenhaus. Und auch wenn der Arbeitsvertrag schon seit vielen Jahren besteht. Es wird einfach eine Entgeltumwandlung zusätzlich vereinbart. Dann kann ein entsprechender Teil des Entgelts steuerfrei in eine Altersversorgung eingezahlt werden und zwar in beliebiger Höhe. In den Krankenhäusern spielt diese in anderen Branchen übliche Form der Vergütung für leitende Mitarbeiter derzeit noch eine untergeordnete Rolle. Das kommt daher, dass die Entgeltumwandlung in vielen Krankenhäusern erst seit 2003, nach der Umstellung der Zusatzversorgung auf das Punktesystem, möglich ist. Bis heute gibt es noch Bereiche, die keine Regelungen zur Entgeltumwandlung haben. Auf der anderen Seite nutzen immer mehr Mitarbeiter in den Krankenhäusern die neuen Möglichkeiten. Inzwischen ist es nicht mehr ungewöhnlich, dass auch Ärzte und leitende Mitarbeiter der Krankenhäuser 500, 1.000 oder mehr Euro pro Monat steuerfrei vom Arbeitgeber direkt in eine Altersversorgung einzahlen lassen. Allerdings muss der jeweilige Arbeitgeber neben der Zusatzversorgung (ZVK, KZVK, VBL) weitere Möglichkeiten, wie z. B. »KlinikRente Plus«, anbieten.

Was bringt das für den Arbeitnehmer? Ca. 40 % mehr Rente bringt das Sparen über den Betrieb und das ganz ohne zusätzliche Risiken. Die Anlage erfolgt rentabel aber konservativ. Zusätzlich profitiert der Arbeitnehmer vom Steuervorteil.


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