Weniger Personalkosten bei gleichzeitig besserer Altersvorsorge. Das scheint fast unmöglich, ist aber machbar. Das seit Ende 2007 geltende Gesetz zur Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung bietet dafür die Basis. Verbindet man die Vorteile der Entgeltumwandlung mit den vermögenswirksamen Leistungen (VL) zu so genannten Altersvermögenswirksamen Leistungen (AVL) sind die Wirkungen verblüffend.
Bisher werden die VL in der Regel in Sparverträge (z. B. Bausparvertrag oder Investmentfonds) eingezahlt. Regelmäßig stocken die Arbeitnehmer die rbeitgeberleistung mit Eigenbeiträgen auf. In vielen Fällen bis zu 40 € / Monat. Bei dieser Gestaltung ist die VL jedoch steuer- und sozialabgabepflichtig.
Der VL-Beitrag wird aus dem Nettoeinkommen gezahlt. Genau hier liegt die Chance: Werden die VL in AVL umgestellt und mit einer Entgeltumwandlung verbunden, kann mit dem gleichen Nettoeinsatz ein mehr als doppelt so hoher Vorsorgebeitrag realisiert werden. Immer mehr Arbeitgeber bieten diese Möglichkeiten ihren Mitarbeitern jetzt aktiv an. Einige Branchen, wie z.B. Metall und Chemie, legen die AVL sogar tariflich fest und lassen für Neuverträge nur noch die betriebliche Altersversorgung zu.
Im folgenden Beispiel erhalten die Arbeitnehmer, wie z. B. im TVöD, eine VL in Höhe von 6,65 € pro Monat. Das Beispielkrankenhaus beschäftigt ca. 1.000 Mitarbeiter, von denen derzeit ca. 70 % die VL nutzen.
Die VL werden derzeit in unterschiedliche Sparverträge, wie z. B. Bausparen und Investmentsparen gezahlt und sind steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Der Arbeitgeber möchte, dass möglichst viele Arbeitnehmer von VL in die AVL wechseln. Deshalb erhalten die Mitarbeiter, die den Wechsel von VL zur AVL vollziehen und künftig mindestens 70 € aus dem Bruttoeinkommen sparen, eine Verdopplung der bisherigen Arbeitgeberleistung von 6,65 € auf eine AVL von 13,30 € (Siehe Abb.1). Unterstellt man, dass ein Mitarbeiter bisher 40 € in die VL einzahlt, kann er nach einer Umstellung ca. 93,30 € in die AVL einbringen, ohne dass sich sein Nettoeinkommen verändert. Der Arbeitnehmer spart damit bei gleichem Nettoeinkommen mehr als doppelt so viel.
Auch der Arbeitgeber spart Geld!
Aber auch der Arbeitgeber spart Geld. Er senkt die Lohnnebenkosten um ca. 180 € pro Jahr für jeden Mitarbeiter, der von VL auf AVL umstellt. In unserem Beispielkrankenhaus mit 1.000 Arbeitnehmen können das immerhin bis zu 120.000 € Einsparung sein- und das Jahr für Jahr.
Genauso wichtig ist aus Arbeitgebersicht der Aufbau zusätzlicher Altersvorsorge. In unserem Beispiel fließen nach einer erfolgreichen Umstellung immerhin ca. 800.000 € Jahresbeitrag in die betriebliche Altersversorgung. Das damit zusätzlich gebildete Vermögen verschafft den Arbeitnehmern die notwendige und gewünschte Flexibilität für einen Ruhestand vor dem 67 Lebensjahr. Genau hier erschließt sich für die Arbeitgeber ein weiteres Potential zur mittel- und langfristigen Kosteneinsparung. Mitarbeiter die aus Gesundheitsgründen nicht bis 67 arbeiten können und andererseits wegen beständig sinkenden Renten - auch nicht den Ruhestand gehen können, bergen die latente Gefahr, dass die Krankheitskosten und die Kosten für Frühverrentungsprogramme steigen.
Arbeitgeber erhöht seine Attraktivität
Arbeitgeber die ihren Arbeitnehmern attraktive Programme für einen Ruhestand vor dem 67 Lebensjahr. bieten haben einen Vorteil im härter werdenden »Kampf um die besten Köpfe«. Die unternehmerische Umsetzung von AVL erfordert weder einen organisatorischen, noch finanziellen oder personellen Mehraufwand.
Die mit "KlinikRente AVL" erreichbare WIN - WIN Situation senkt die Personalkosten je Mitarbeiter und Jahr um ca. 180 € pro Jahr. Mit diesen zusätzlichen Mitteln kann das Unternehmen kreativ umgehen -sowohl im Sinne einer weiteren Attraktivitätssteigerung als auch zur grundsätzlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation.