KlinikRente-Aktuell 01/2009

Immer mehr Ärzte und Führungskräfte nutzen KlinikRente Plus!

Immer mehr angestellte Ärzte und Führungskräfte entscheiden sich für KlinikRente Plus. Da die gesetzliche Rente oder die ärztliche Standesversorgung die Vorsorge nur bis zu einem bestimmten Einkommen - der so genannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG) organisiert, sind diese Leistungsträger von den Kürzungen in den Versorgungssystemen besonders betroffen. Mit der Betriebsrente KlinikRente Plus bieten sich Ärzten und Führungskräften im Krankenhaus die gleichen Möglichkeiten wie sie Manager der Industrie seit Jahren für sich nutzen.

So kann ein hoher Vorsorgebedarf mit einer unbegrenzt steuerlich geförderten Vorsorge abgedeckt werden. Deshalb bieten immer mehr Krankenhäuser ihren Leistungsträgern die Möglichkeit,  hohe Beträge von 500, 1.000 oder mehr EURO im Monat zu 100 % steuerfrei in KlinikRente Plus einzuzahlen (Entgeltumwandlung).

Die Vorteile liegen auf der Hand. Im Gegensatz zu privaten Rentenverträgen, die entweder nicht oder nur teilweise steuerlich gefördert werden, bietet die Vorsorge über den Betrieb mit KlinikRente Plus eine sofortige 100 %-ige steuerliche Förderung. Damit profitieren Sie mit KlinikRente Plus doppelt: Erstens keine Steuern auf den Beitrag und zweitens keine Steuern auf das Vermögen während der Laufzeit (auch keine Abgeltungssteuer). Die Versteuerung fällt erst bei der Auszahlung im Alter, dann mit zusätzlichen Freibeträgen und einem regelmäßig günstigeren Steuersatz, an. Ein weiterer wichtiger Vorteil der Vorsorge über den Betrieb besteht darin, dass die Wahl zwischen einer lebenslang laufenden Rente oder einer Kapitalauszahlung besteht. Beispielrechnungen zeigen, dass die Nettorente über den Betrieb in der Regel um 40 % höher ausfällt als bei einem privaten Rentenvertrag. Ein ähnlicher Nettovorteil kann auch bei einer Kapitalauszahlung erreicht werden. Ein Vergleich lohnt sich.

So schreibt der Autor für Wirtschaftsrecht, Prof. Dr. Hans-Joachim Flocke, in der Marburger Bund Zeitung im Dezember 2008:

» Im Jahre 2005 hat der Gesetzgeber zusätzlich die Förderung über die Basis- oder Rüruprente eingeführt. Diese ist aber im Gegensatz zur 100 %-igen Steuerfreiheit der Entgeltumwandlung in 2009 nur zu 68 % steuerlich anrechenbar. Deshalb ist diese Form der Förderung in erster Linie für diejenigen sinnvoll, die die Vorteile einer Entgeltumwandlung nicht nutzen können. Das sind Selbständige und freiberuflich Tätige. Bei der Basisrente ist der Beitrag auch der Höhe nach begrenzt und es gibt keine Möglichkeit, statt einer Rente eine Kapitalauszahlung zu wählen. Im Ergebnis ist für Angestellte die Entgeltumwandlung die bessere Wahl.«

Kein Wunder, dass sich zunehmend die angestellten Ärzte und Führungskräfte für KlinikRente Plus entscheiden.

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