Was ist eine Unterstützungskasse?

Gehaltsumwandlung in beliebiger Höhe möglich!

Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung in Form einer GmbH oder eines eingetragenen Vereins. Vorteil der Unterstützungskasse ist, dass sie nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt und somit ihr Geld frei am Kapitalmarkt anlegen kann. Das birgt gleichzeitig Chancen und Risiken. Aus diesem Grund gewährt sie keinen Rechtsanspruch auf die Leistung. Der Arbeitgeber muss deshalb die versprochene Versorgungsleistung über den Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterPensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sicherstellen, der im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers die Leistungen auszahlt.

Im Gegensatz zu den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds besteht bei der Unterstützungskasse weder ein Rechtsanspruch noch ein Übertragungsabkommen zur Weiterführung der Versorgung bei einem Arbeitsplatzwechsel. Dies kann Arbeitgeber und Arbeitnehmer belasten. Denn immer dann, wenn eine Übertragung nicht möglich ist, bleibt die Versorgung der ausgeschiedenen Mitarbeiter im bisherigen Unternehmen. Dies bedeutet, dass der bisherige Arbeitgeber intern diese Versorgungsansprüche der ausgeschiedenen Arbeitnehmer weiter verwalten muss. Dazu kommt, dass auch für diese ausgeschiedenen Arbeitnehmer weiterhin Umlagen an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gezahlt werden müssen. In vielen Fällen werden zudem extern weitere Verwaltungs- oder sonstige Dienstleistungsgebühren vom bisherigen Arbeitgeber erhoben. Für den Arbeitnehmer ergibt sich ebenfalls die unbefriedigende Situation, dass er die begonnene Versorgung nicht fortsetzen kann und genötigt ist, eine neue, evtl. deutlich schlechtere Vorsorgevereinbarung abzuschließen.

Um dieses Übertragungsdilemma aufzulösen, sind im Jahre 2002 in den großen Wirtschaftsbranchen Branchenversorgungswerke entstanden. Innerhalb der Branchenversorgungswerke ist die Übertragung jederzeit einfach und kostenfrei möglich. Diese einfache Portabilität ist auch zwischen den großen Branchenversorgungswerken gegeben. Dies entlastet die Arbeitgeber von administrativem Aufwand und Kosten. Der Arbeitnehmer kann seine Vorsorge ohne jede Einschränkung und kostenfrei fortsetzen.

Genau wie bei der Direktversicherung gewährt die Unterstützungskasse Leistungen wegen Erreichens der Altersgrenze, wegen Invalidität und Tod. Diese kann man als lebenslange Rente oder Einmal- bzw. Mehrfachkapitalzahlung erhalten.

Die Unterstützungskasse bietet den großen Vorteil, dass während des aktiven Arbeitslebens in beliebiger Höhe Arbeitslohn durch Gehaltsumwandlung der Besteuerung entzogen werden kann. Stattdessen werden nur die später fällig werdenden Versorgungsleistungen versteuert. Im Regelfall ist der Steuersatz im Ruhestand deutlich niedriger als während des aktiven Erwerbslebens. Zudem gelten Freibeträge und die steuerlich günstige Abfindungsregelung des § 34 EStG.

Finanziert der Arbeitgeber die Vorsorge aus eigenen Mitteln, stellt die Zuwendung an die Unterstützungskasse eine voll abzugsfähige Betriebsausgabe dar.

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