Verhaltenskodex

Umsetzung des Tarifvertrages TVÄ EU (TdL) - Uni-Kliniken
In den ersten Monaten nach dem Inkrafttreten des TVÄ EU (TdL) - Uni-Kliniken kam es immer wieder zu Beschwerden von Ärztinnen und Ärzten über das Verhalten einzelner Vertriebspartner. Insbesondere dann, wenn der falsche Eindruck erweckt wurde, dass der Vertriebspartner im Auftrag der jeweiligen Uni-Klinik, direkt vom Versorgungswerk KlinikRente oder ganz und gar im Auftrag des Marburger Bundes handelt. Auch der Marburger Bund hat sich darüber nachdrücklich beschwert. Vor allem wurden solche Beschwerden bei Massenaussendungen per E-Mail, Anschreibeaktionen und irreführender Telefonakquise ausgelöst.

Hiermit sichere ich, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, einer hohen Beratungsqualität bei der Umsetzung des TVÄ EU (TdL) zu. Ich werde mich stets darum bemühen, dass mein Auftreten und Vorgehen nicht zu Beschwerden der Ärztinnen und Ärzte oder der jeweiligen Dienstgeber führt.

 

Insbesondere setze ich folgende Richtlinien um:

  • »Klare Legitimation gegenüber Unternehmen und Arbeitnehmern"
    KlinikRente Berater/innen haben ihren Status gegenüber Unternehmen und Arbeitnehmern schon beim Erstkontakt unaufgefordert klar und eindeutig offenzulegen.
  • »Akquise nur unter Beachtung von Firmenwahrheit und Firmenklarheit«
    KlinikRente Berater/innen führen keine Telefonakquise im Sinne einer Massenaktion oder Massenmailingaktionen durch. Es werden alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Normen beachtet.
  • »Hochwertige Ausbildung"
    KlinikRente Berater/innen stellen durch die Ausbildung sicher, dass die Beratungsleistung die hohen Anforderungen der Beratung zur betrieblichen Altersversorgung erfüllt.
  • »Ordnungsgemäße Dokumentation"
    Beratungsgespräche sind ordnungsgemäß zu dokumentieren. Das Dokument ist dem Kunden auszuhändigen.
  • »Beratung auch nach dem Vertragsschluss"
    KlinikRente Berater/innen stehen den Unternehmen und den Arbeitnehmer in Abwicklung und Beratung dauerhaft zur Seite.

 

 

Bestätigung