Die Abwicklung ist unkompliziert: Sie treffen mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung, dass Sie einen Teil Ihres Bruttoeinkommens in steuer- und sozialversicherungsfreien Vorsorgelohn umwandeln.
Dieser wird als Beitrag an das Branchenversorgungswerk KlinikRente gezahlt (Höchstbeitrag 4 % der Beitragsbemessungsgrenze). Dazu kann ein steuerfreier Zusatzbeitrag von 1.800 Euro im Jahr kommen, sofern die Pauschalbesteuerung nach § 40 b EStG nicht genutzt wird. Dieser Zusatzbeitrag ist allerdings nicht sozialversicherungsfrei. Ihre aktuell zu zahlende Steuer verringert sich und erst die Leistungen werden mit dem in der Regel deutlich geringeren Steuersatz im Alter versteuert.
Besonders wichtig:
Beim Ausscheiden aus dem Betrieb haben Sie einen Rechtsanspruch auf Fortführung bei Ihrem
neuen Arbeitgeber. Es kann daher mit „KlinikRente Classic“ zu keiner Unterbrechung bei Ihrer
zusätzlichen Vorsorge und evtl. damit verbundenen Nachteilen kommen.Das Prinzip ist einfach!
Setzen Sie auf eine sichere Rente – mit Hilfe Ihres Arbeitgebers