KlinikRente Plus - Unterstützungskasse
Vorteile für Arbeitnehmer
- Altersvorsorgebeiträge unbegrenzt steuerfrei
- Keine Anrechnung bzw. Wechselwirkung zu Beiträgen an die ZVK bzw. VBL
- Altersvorsorgebeiträge bis zu 4 % der BBG (2010 = 2.640 €) sozialversicherungsfrei
- Zusätzliche Freibeträge bei der Auszahlung im Alter
- Wahlmöglichkeit zwischen Kapital und Rente
- Nutzung der „Fünftelungsregel“ nach § 34 EStG im Falle der Kapitalauszahlung
- Ruhestand vor 67 einfach finanzierbar
- Einzahlungen sind vor Hartz IV und Pfändung geschützt
Vorteile für Arbeitgeber
- Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber
- Aufbau eines unternehmenseigenen Vorruhestandsprogrammes
Und so funktioniert´s:
Die Umsetzung ist ganz einfach. Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber zahlt den Betrag dann in die Unterstützungskasse ein. Wenn diese Einzahlung in einen Durchführungsweg des Branchenstandards KlinikRente erfolgt, ergeben sich zusätzliche Vorteile:
Vorteile durch den Branchenstandard KlinikRente
- einfach mehr Sicherheit durch den Konsortialvertrag von starken Trägergesellschaften
- einfach mehr Stabilität durch die Stabilitätsabrede
- einfach mehr Portabilität innerhalb des Branchenstandards
- einfach mehr Verwaltungsvereinfachung durch den Branchenstandard
Einfach Informationen anfordern!