Entgeltumwandlung
Vorteile für Arbeitnehmer
- Altersvorsorgebeiträge unbegrenzt steuerfrei
- Altersvorsorgebeiträge bis zu 4 % der BBG (2010 = 2.640 €) sozialversicherungsfrei
- Ruhestand vor 67 einfach finanzierbar
- Wahlmöglichkeit zwischen Kapital und Rente
- Einzahlungen sind vor Hartz IV und Pfändung geschützt
Vorteile für Arbeitgeber
- Einsparung der Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherung
- Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber
- Aufbau eines unternehmenseigenen Vorruhestandsprogrammes
Und so funktioniert´s:
Seit 2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Die Umsetzung ist ganz einfach. Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber zahlt den Betrag dann in eine Form der betrieblichen Altersversorgung ein. Wenn diese Einzahlung in einen Durchführungsweg des Branchenstandards KlinikRente erfolgt, ergeben sich zusätzliche
Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- hohe Sicherheit durch den Verbund von mehreren starken Trägergesellschaften
- langfristige Stabilität durch die Stabilitätsabrede
- einfache Portabilität innerhalb des Branchenstandards
- einfache Verwaltung durch die Vorteile des Branchenstandards
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