Die Bedeutung von einfacher Portabilität wächst

Die Mitnahme von Vorsorgeverträgen beim Arbeitgeberwechsel wird immer wichtiger ...

..., denn die Mobiltät der Arbeitnehmer ist erwünscht. Gerade im Gesundheitswesen ist der Wechsel des Arbeitgebers während der beruflichen Laufbahn bei bestimmten Berufsgruppen eine Voraussetzung für beruflichen Erfolg. Die Mitnahme der Versorgungsansprüche ist bei einem Wechsel des Arbeitgebers immer eine wesentliche Frage. Genau aus diesem Grund sind 2002 zahlreiche Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterBranchenversorgungswerke entstanden. Innerhalb dieser Versorgungswerke läßt sich die Mitnahme durch einfaches Umschreiben des Vertrages organisieren.

Im Jahr 2005 hat auch der Gesetzgeber gehandelt und für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Penionsfonds einen Rechtsanspruch auf Mitnahme beim Arbeitgeberwechsel eingeführt. Allerdings gilt dieser nur für Neuzusagen ab 01.01.2005. Die Versicherungsgesellschaften haben aus diesem Grund ein sogenanntes Übertragungsabkommen geschlossen. Dennoch ist das Thema außerhalb von Branchenversorgungswerken nicht wirklich gelöst. Der Arbeitnehmer muss sich bei einer Übertragung zwischen verschiedenen Gesellschaften den neuen Vertragsbedingungen unterwerfen.

Hierdurch kann es zu erheblichen finanziellen Einbußen kommen. Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten können nicht ohne weiteres übertragen werden.  

Fazit:
Innerhalb der Branchenversorgungswerke kann die Mitnahme der Versorgung bei einem Arbeitsplatzwechsel ganz einfach organisiert werden. Die bisherigen Vertragsbedingungen können beibehalten werden. Die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber profitieren davon.




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