Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind oft ...
... Mitglied in der öffentlichen oder kirchlichen Zusatzversorgung. Das stellt an den jeweiligen Berater hohe Anforderungen, denn die Besonderheiten der jewiligen Zusatzversorgungskasse müssen berücksichtigt werden. Die Arbeitgeber zahlen an die Zusatzversorgungskassen Beiträge, Umlagen, Sanierungsgelder und -beiträge. Diese unterscheiden sich in der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung. Bei der Einrichtung weiterer Bausteine betrieblicher Versorgung muss das mit berücksichtigt werden.
Das Versorgungswerk KlinikRente stellt den Kooperationspartnern umfassendes fachliches Know-how zur Verfügung. Bei der Umsetzung verschiedener Themen in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wurden den letzten Jahren umfangreiche Erfahrungen gesammelt. So z. B. bei der Entgeltumwandlung, der Versorgung von Führungskräften, der Umstellung der Versorgung für einzelne Mitarbeiter oder Teilbereiche (ZVK-/VBL-Ablösung).