Berufsunfähig als Pflegekraft: Was bedeutet das und was gibt’s vom Staat?

Berufsunfähig als Pflegekraft: Was bedeutet das und was gibt’s vom Staat?

Berufsunfähigkeitsversicherung

Von KlinikRente — 12.06.2018

Berufsunfähig als Pflegekraft: Was bedeutet das und was gibt’s vom Staat?

Jeder, der im Gesundheitswesen seinen Traumberuf gefunden hat und die Arbeit mit Menschen wertschätzt, wird diesen Beruf ein Leben lang ausüben wollen. Doch nicht jeder schafft es auch. Wir erklären dir, warum Berufe im Gesundheitswesen anfällig für eine Berufsunfähigkeit sind und welche Leistungen du vom Staat bekommst.

Berufsunfähig? Ich? Niemals!

Leider sind mehr Menschen von einer Berufsunfähigkeit betroffen, als du es vielleicht vermuten würdest. Allein die Deutsche Rentenversicherung führt in ihrer aktuellen Statistik mehr als 1,8 Millionen Menschen auf, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr arbeitsfähig sind. Dazu kommen noch mehrere hunderttausend Menschen, die eine Umschulung absolvieren müssen, weil ihr Gesundheitszustand das Arbeiten im ursprünglich erlernten Beruf nicht mehr erlaubt. Die Frage, wie man berufsunfähig wird, kann unterschiedlich begründet werden.

Wann bin ich berufsunfähig?

Es ist Frühdienst – du hast wenig geschlafen, deine Kollegin meldet sich krank und du bist plötzlich alleine für mehrere Patienten zuständig. Unter Zeitdruck und Stress versuchst du, alle Patienten so gut es geht zu versorgen. Beim Heben, Umbetten und Waschen der Patienten bist du auf dich alleine gestellt und so passiert es, dass deine Gelenke nach einiger Zeit schmerzen. Nicht nur körperliche, sondern auch psychische Anstrengungen belasten deinen Körper.

Nach einer Untersuchung (Morgen & Morgen) resultiert fast ein Drittel der Berufsunfähigkeitsfälle aus psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Burn-out. Bei jeder fünften betroffenen Person sind Erkrankungen von Bewegungsapparat und Skelett für die Berufsunfähigkeit verantwortlich. Weitere Ursachen sind Krebs, Unfälle und Herzprobleme.

Was passiert, wenn ich berufsunfähig werde?

Leidest du unter einer dieser Erkrankungen und dein Gesundheitszustand verschlechtert sich weiterhin, kannst du nicht arbeiten gehen und dein gesichertes Einkommen ist erst mal gefährdet.

Zu Beginn wird dein Arzt dir eine Arbeitsunfähigkeit ausstellen. Dein Arbeitgeber übernimmt in den ersten sechs Wochen die Lohnfortzahlung. Dauert deine Arbeitsunfähigkeit länger an, dann zahlt dir deine Krankenkasse ab dem 43. Tag Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent deines bisherigen Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 Prozent des Nettogehalts. Außerdem ist die Zahlung auf 78 Wochen, also 19 Monate beschränkt. Dein Einkommen ist somit nur für einen bestimmten Zeitraum gesichert.

Und dann? Während deiner Arbeitsunfähigkeit legt sich fest, ob eine Berufsunfähigkeit oder eine Erwerbsminderung vorliegt. Entscheidend dafür ist, ob die Heilungsaussichten deiner Erkrankung schlecht sind oder deine gesamte Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. Es muss beurteilt werden, ob du nur deinen eigentlichen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst oder ob du gar keine Arbeit mehr machen kannst.

Berufsunfähig als Pflegekraft: Was bedeutet das und was gibt’s vom Staat?

Berufsunfähigkeit? Erwerbsminderung?
Was ist der Unterschied?

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig bist du dann, wenn du deinen Beruf sechs Monate oder länger zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst. Die 50 Prozent beziehen sich auf deine bisher geleisteten Arbeitsstunden. Hast du bisher 40 Stunden die Woche gearbeitet und kannst zukünftig aufgrund einer Erkrankung nur noch weniger als 20 Stunden arbeiten, dann liegt eine Berufsunfähigkeit vor.

Hier ein Beispiel:
Eine Pflegekraft, 48 Jahre alt, leidet aufgrund ihrer täglichen körperlichen Anstrengungen beim Heben, Umbetten und Waschen der Patienten unter dauerhaften Rückenschmerzen. Ein Bandscheibenvorfall entsteht, sodass sie körperlich eingeschränkt ist und ihren Job in der Pflege nicht mehr ausüben kann. Sie könnte aber als Sachbearbeiterin in der Krankenhausverwaltung arbeiten. Die Pflegekraft ist also berufsunfähig, weil sie ihren eigentlichen Beruf in der Pflege nicht mehr ausüben kann, aber sie ist grundsätzlich noch arbeitsfähig.

Erwerbsminderung

Erwerbsgemindert bist du dann, wenn du allgemein nicht mehr arbeitsfähig bist. Das bedeutet, dass die Erwerbsminderung sich nicht wie die Berufsunfähigkeit auf einen konkreten Beruf bezieht, sondern auf die allgemeine Arbeitsfähigkeit. Je nach Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung kann eine teilweise oder vollständige Erwerbsminderung vorliegen.

Hier ein Beispiel:
Ein Krankenpfleger, 39 Jahre alt, leidet aufgrund der hohen Stressbelastung und dem Schlafmangel an einer mittelgradigen depressiven Episode. Seine allgemeine Arbeitsfähigkeit wird wegen der Erkrankung eingeschränkt, weil seine Konzentration gestört ist. Er kann seinen Beruf und auch andere Berufe nicht mehr ausüben. Der Krankenpfleger ist also erwerbsgemindert, weil er keinen Beruf mehr als drei Stunden ausüben kann.

Der Staat schützt mich doch, oder?

Um Unterstützung vom Staat zu erhalten, wenn du berufsunfähig wirst, bist du sehr wahrscheinlich buchstäblich zu spät dran. Denn im Fall einer Berufsunfähigkeit zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Voraussetzung für den Rentenanspruch ist außerdem, dass dein ausgeübter Beruf weniger als sechs Stunden pro Tag oder überhaupt nicht mehr ausgeübt werden kann. Wenn du aber nach dem 1. Januar 1961 geboren wurdest, hast du keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der Staat lässt dich also erst mal im Stich. Auf dein gewohntes Einkommen musst du demnach verzichten und dein Lebensstandard ändert sich.

Im Falle einer Erwerbsminderung ist die Unterstützung des Staates etwas großzügiger. Du kannst Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten, wenn du fünf Jahre lang Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung warst und davon mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt hast. Als Berufseinsteiger oder auch Student bedeutet das allerdings, dass du keinerlei Unterstützung vom Staat erhältst, denn dir fehlt genau diese Zeit der Beitragszahlung.

Für die gesetzliche Rentenversicherung werden drei Stufen berücksichtigt:

  1. Wenn du mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten kannst, bist du nicht erwerbsgemindert.
  2. Wenn du zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kannst, bist du teilweise erwerbsgemindert und du erhältst die halbe Erwerbsminderungsrente.
  3. Wenn du weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kannst, liegt eine volle Erwerbsminderung vor und die Rente wird dir ohne Abzüge gezahlt.

Erwerbsminderungsrente? Klingt super! Nicht ganz, denn auch bei einer vollen Erwerbsminderung müssen bei den monatlichen Einkünften Abstriche gemacht werden und die Rente reicht bei Weitem nicht für eine finanzielle Lebensgrundlage aus.

Berufsunfähig als Pflegekraft: Was bedeutet das und was gibt’s vom Staat?

Hilft meine Unfallversicherung nicht?

Eine Unfallversicherung schützt dich nur dann, wenn die Ursache der Berufsunfähigkeit durch einen Unfall begründet ist. Da jedoch nur 10 Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle aufgrund eines Unfalls verursacht werden, ist der Schutz deiner Unfallversicherung eingeschränkt. In den meisten Fällen ist es wahrscheinlicher, dass eine Berufsunfähigkeit durch Erkrankungen hervorgerufen wird.

Weil es um meine Gesundheit geht

Gar nicht mal so einfach zu verstehen, in welchen Fällen eine Unterstützung vom Staat gegeben ist. Doch eins ist klar, die staatlichen Unterstützungen reichen für eine finanzielle Grundlage nicht aus. Egal ob erwerbsgemindert oder berufsunfähig – eine Erkrankung, die dich vielleicht von heute auf morgen aus dem Arbeitsleben wirft, ist nie schön. Über finanzielle Sorgen solltest du dir dann keine Gedanken machen müssen. Denn deine Gesundheit und dein Leben sind wichtiger.