Carolin Kraus By Nils Lucas

Gefährdung des Patientenwohls – Frühwarnsystem CIRS als Hilfsmittel für Arbeitgeber

Personalentwicklung

Von KlinikRente | Fotos: Nils Lucas — 15.11.2017

Gefährdung des Patientenwohls – Frühwarnsystem CIRS als Hilfsmittel für Arbeitgeber

Interview mit Dr. Carolin Kraus, Spezialistin im Bereich Arbeitsrecht

„Critical Incident Reporting System“ – ein digitales Fehlermeldesystem für Krankenhäuser, das anonym bedienbar ist. Klingt, als wäre es einem Science-Fiction-Roman entsprungen, gehört aber in Deutschland längst zum Klinikalltag. Doch was passiert, wenn Erkenntnisse aus solchen Meldesystemen plötzlich für personenbezogene arbeitsrechtliche Ermittlungen benutzt werden? Die Spezialistin Dr. Carolin Kraus berichtet aus einer Grauzone.


KlinikRente:
 Frau Dr. Kraus, was verstehen Sie unter Patientensicherheit aus Arbeitgebersicht?

Dr. Carolin Kraus: Den Titel  meines Vortrags „Patientensicherheit aus Arbeitgebersicht – Was tun bei Verdacht auf eine Gefährdung des Patientenwohls?“ habe ich so gewählt, weil es um die arbeitsrechtliche Sicht gehen soll. Patientensicherheit hat ja eigentlich ganz andere Auswirkungen. Man denkt dann sofort auch an Haftungsfragen oder daran, dass Versicherungen eingeschaltet werden müssen, wenn etwas schiefgegangen ist. Aber ich habe es jetzt mal ausschließlich aus arbeitsrechtlicher Sicht gesehen: Was muss ich mit dem Menschen tun, der einen Fehler gemacht hat, welcher dann zu einer Patientengefährdung geführt hat? Wie muss man da als Arbeitgeber handeln?

Welche Risiken bestehen dann für Krankenhausmanager in Fragen der Patientensicherheit?

Das ist dann doch wieder ein Haftungsthema. Denn das Krankenhaus muss natürlich sicherstellen, dass beides gewährleistet ist, das Patientenwohl und die Sicherheit – und würde eben auch im Zweifel haften. In Deutschland gibt es noch keine Unternehmenshaftung, sondern es haften tatsächlich die handelnden Personen, das nennt sich dann Organhaftung. Der Geschäftsführer bzw. der verantwortliche Abteilungsleiter kann durchaus auch persönlich haften, wenn es zu einem Problem kommt. Die Verantwortlichen sollten sich die Frage stellen: Welche Strukturen muss ich wie organisieren, damit nichts passieren kann? Es kann natürlich auch mal sein, dass man arbeitsrechtlich tätig werden muss, um für sich aus der Haftung rauszukommen.

Und welche Maßnahmen kann man aus arbeitsrechtlicher Sicht in Betracht ziehen?

Also, erst mal handelt es sich ja um ein Arbeitsverhältnis, und deswegen kann man als Arbeitgeber und Arbeitnehmer natürlich zunächst ein Gespräch führen. Es gibt keine Vorgabe – vom Haftungsrecht aus gesehen –, was man tun muss. Man kann mit den Verantwortlichen auch einfach nur sprechen, sie ermahnen. Man kann sie abmahnen. Und im Extremfall natürlich auch irgendwann kündigen. Das sind die arbeitsrechtlichen Maßnahmen.

Carolin Kraus By Nils Lucas

Und welche Probleme können in diesem Zusammenhang dann bestehen?

Es gibt natürlich viele Probleme, weil das deutsche Arbeitsrecht sehr streng und auch sehr arbeitnehmerfreundlich ist: Man muss immer im Kopf behalten, dass diese Maßnahmen teilweise der gerichtlichen Überprüfung unterliegen. Da kann man durchaus Schiffbruch erleiden und auf Probleme stoßen. Gleichzeitig ist aber auch faktisch zu sagen: Als Arbeitgeber muss ich nah an meinen Mitarbeitern sein und darf sie  nicht verschrecken – zum Beispiel, indem ich ihnen zu viel Verantwortung zumute. Man muss bei der Wahl der Mittel sehr vorsichtig sein, damit bei manchen Mitarbeitern nicht zu scharf geschossen wird. Manchmal reicht es vielleicht, einfach nur ein Gespräch zu führen. Bei anderen Mitarbeitern muss man dagegen auch mal härtere Maßnahmen ergreifen.

Wie wirkt sich denn die Digitalisierung auf die arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Patientensicherheit aus?

Man muss natürlich sagen: Im Moment sind es noch Menschen, die dort arbeiten, und deswegen muss man eben auch auf Personen reagieren. Aber mittlerweile stehen darüber hinaus auch andere Systeme zur Verfügung: zum Beispiel das CIRS, also das Critical Incident Reporting System. Jedes Krankenhaus ist mittlerweile verpflichtet, ein einrichtungsbezogenes Fehlermeldesystem zu etablieren, mit dem die Mitarbeiter freiwillig und anonym Fehler melden sollen, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. So kann das Krankenhaus reagieren und sagen: Da ist eine besondere Fehleranfälligkeit! Nichtsdestotrotz ist es so, dass man durch solche Systeme auch Hinweise darauf bekommt, wo Fehler passieren. Und das können ja durchaus Fehler sein, die im Verschulden von Mitarbeitern liegen. Dann stellt sich natürlich schon die Frage, wie man mit diesen Hinweisen umgeht. Von der Gesetzgebung her sollten die Hinweise ja sanktionslos sein, damit die Leute das Angebot auch tatsächlich für die Patientensicherheit nutzen. Aber auch, wenn es in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt ist, darf man den Hinweisen schon nachgehen, die aus solchen Systemen kommen. Und wenn man dann bei seinen Ermittlungen andere Erkenntnisse gewinnt, kann man diese durchaus auch für arbeitsrechtliche Maßnahmen verwenden.

Wie können die Beschäftigten im Krankenhaus noch zur Patientensicherheit beitragen, außer über so ein System?

Sie müssen ihre Arbeit einfach gut machen, und die Struktur muss stimmen. Das heißt, sie sollten ordentlich angeleitet sein und müssen dann im Team auch den Anweisungen und Vorgaben entsprechend Folge leisten. Wenn jeder seine Arbeit gut macht, gibt es eigentlich kein Problem. Dann sind bestimmte Vorfälle irgendwann nicht mehr vorwerfbar. Also, natürlich kann ein Patient versterben, ohne dass irgendjemand daran Schuld trägt. Insofern muss einfach nur jeder seine Arbeit gut machen: sauber.

Vor welchen wesentlichen Herausforderungen stehen denn die Krankenhäuser in den kommenden drei Jahren?

Ich kann schon jetzt aus Rechtsanwaltssicht sagen, dass diese Haftungsfragen zunehmen und weiter zunehmen werden:  Die Leute sind viel bereiter, solche Dinge einzuklagen, wenn sie der Meinung sind, dass es einen Behandlungsfehler gibt. Alleine aus dieser Warte werden sicherlich mehr solcher möglichen Verstöße gegen die Patientensicherheit untersucht werden. Zugleich kommen durch die Digitalisierung auch neue Erkenntnisse hinzu: Wenn so ein System da ist und einen Hinweis auf einen Fehler gibt, dann muss man dem natürlich auch nachgehen. Ignoranz ist der falsche Weg.


Dr. Carolin Kraus ist für die Solidaris Unternehmensgruppe tätig und berät seit vielen Jahren Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Bereich Arbeitsrecht. Dabei stellen sich immer öfter auch Haftungsfragen und arbeitsrechtliche Themen im digitalen Schnittstellenbereich.