Pflege­versicherung

  • Mit dem Sofortschutz haben Sie sofortigen Anspruch auf eine lebens-lange Pflegerente, über die Sie frei verfügen können. Aufgrund der Gesundheitsprüfung entfällt bei dieser Variante die Aufbauphase. Der Sofortschutz kann im Alter von 18–75 Jahren abgeschlossen werden. Ausserdem wird Ihre Pflegeversicherung in der Variante Sofortschutz bei Berufsunfähigkeit von der Beitragszahlungspflicht befreit.

  • Bis zu 65 % der eingezahlten Beträge und Überschüsse werden im Todesfall nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit und abzüglich bereits gezahlter Leistungen erstattet. Optional kann der Todesfallschutz zudem für die Leistungsphase vereinbart werden. Bei laufender Beitragszahlung kann der Todesfallschutz abgewählt werden.

  • Sie wählen selbst: möchten Sie mit einem einmaligen Beitrag aus Ihrem vorhandenen Vermögen Ihre Pflegeversicherung abschließen, oder lieber monatlich in Ihre Pflegeversicherung einzahlen.

  • Die Todesfallleistung bedeutet, dass die Auszahlung an Hinterbliebene, die sogenannte Todesfallleistung vor bzw. nach eingetretener Pflegerentenzahlung individuell festlegbar ist.